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Verwaltung

Die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee wird mit 10 weiteren Gemeinden vom Amt West Rügen in Samtens verwaltet.  

Amt West Rügen

Dorfplatz 2 

18573 Samtens 

Tel: 038306 / 159 0
Fax: 038306 / 159 38
sekretariat@amt-westruegen.de

Bürgermeister Gemeinde Seebad Insel Hiddensee
Thomas Gens 

Amtvorsteherin Amt West Rügen 
Frau Sybille Görs

Öffnungszeiten Amt West-Rügen
Montag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Category: Bürgerservice
Ihnen als Vermieter kommt die Pflicht zu, die digital gespeicherten oder die auf Papier ausgedruckten Dokumente für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Kommt es bezüglich eines Gastes im Verlauf einiger Monate zu offenen Fragen, ist eine Durchsicht Ihrerseits als Gastgeber seiner Unterlagen jederzeit möglich. Diese haben Sie sogar auf Nachfrage den Dienststellen auszuhändigen.
Kommen Sie dieser Pflicht – oder dem Erfordernis des Aufbewahrens – nicht nach, drohen Ihnen Bußgelder und der Entzug der Genehmigung zur Vermietung des Wohnraums.Als Länge des Zeitraums für die Aufbewahrung werden 12 Monate angegeben. Die Frist beginnt am Tag, an dem der Gast die Anmeldung bei Ihnen vornimmt.
 
ACHTUNG für das Finanzamt müssen allerdings Verträge und ähnliches länger aufbewahrt werden.
 
Category: Bürgerservice
Sollten Sie auf der Insel Hiddensee Betten vermieten, müssen Sie dies beim Eigenbetrieb der Insel Hiddensee, dem Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb anzeigen. 
Wenn Sie eine Vermietung oder ein Gewerbe auf der Insel ausführen, sind Sie zur Zahlung der Fremdenverkehrsabgabe verpflichtet. 
Beispiel: Sie vermieten 2 Betten, die Abgabe der Fremdenverkehrsabgabe beträgt dann 10,- € für das gesamte Jahr. 
Keine große Abgabe, aber sie sorgt dafür, dass es ein Allgemeines Marketing sowie kostenfreie Broschüren für die Gäste gibt. 
 
Auch sind Sie bei Vermietungen verpflichtet die Kurabgabe von Ihren Gästen zu kassieren und im Eigenbetrieb der Gemeinde abzurechnen. Diese beträgt im Sommer 2,00 € und im Winter 1,50 € pro Tag pro Person. Kinder unter 18 Jahren zahlen keine Kurabgabe. 
 
Die Abrechnung der Kurabgabe muss Quartalsweise vorgenommen werden.
 
Sollten Sie Ihre Unterkunft durch einen Vermittler betreuen lassen, prüfen Sie hierzu Ihren Vermittlungsvertrag ob er die Kassierung der Kurabgabe übernimmt, dies entbindet den Vermieter jedoch nicht von einer eigenen Verpflichtung.
 
Sie als Eigentümer sind in der Pflicht der Zahlung, kontrollieren und fragen Sie regelmäßig Ihren Vermittler, ob die ordnungsgemäße Kassierung sowie die Abrechnung der Kurabgabe in der Gemeinde erfolgt ist. 
 
 
ACHTUNG HINWEIS
 
Sie als Vermieter sind für die Einhaltung des seit 2015 in Kraft getretenen Bundesbeherbergungsgesetztes verpflichtet. Es findet keinerlei Unterscheidung zwischen der Art der Unterkunft statt.
Die Verwaltung des luxuriösen Hotels ist davon ebenso betroffen wie der Wohnungsmieter, der eines seiner Zimmer für Touristen oder Monteure zur Verfügung stellt.
 
Wenn Sie einen solchen Meldeschein nicht ausfüllen, riskieren Sie empfindliche Bußgelder: Bereits der einmalige Verstoß kann mit einer Sanktion von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Bei mehrmaligen Vergehen wird die Genehmigung zur Vermietung entzogen. 
WICHTIG, gewerbliche wie private Anbieter sind gleichermaßen von der Regelung betroffen.
 
Der Mieter muss seine persönlichen Daten angeben und diese Ihnen als Vermieter so mitzuteilen, dass Sie damit den Meldeschein ausfüllen können. Relevant sind:
  • Das Datum des An- und das Datum des geplanten Abreisetages
  • Der Vor- sowie der Familienname
  • Das Geburtsdatum und gegebenenfalls der Geburtsort
  • Die aktuell gültige Staatsangehörigkeit
  • Die behördlich registrierte Anschrift
Freiwillig kann er darüber hinaus weitere Angaben hinterlegen. So etwa die Telefonnummer, die Mailadresse oder bei Arbeitern auch die Anschrift des Betriebes. Solche Informationen sind für die amtliche Registrierung regelmäßig aber nicht erforderlich. Dennoch dürften sie für die Erhebung einer örtlich vorliegenden Kurtaxe wichtig sein.
 
Der Gast muss den Beleg der Registrierung weiterhin per Hand unterschreiben. Er bestätigt damit die Richtigkeit der getätigten Angaben.
Zudem besitzt er die Wahl: Einerseits können Sie das Dokument ausdrucken und signieren lassen. Andererseits ist das Leisten der Unterschrift über ein digitales Pad möglich, das den Schriftzug direkt auf den Computer überträgt und in das Formular einfügt.
 
In der rechtlichen Gültigkeit weisen beide Varianten keine Unterschiede auf. Gleiches gilt für die Ihrerseits zu leistende Signatur, da Sie ebenfalls die Korrektheit aller Informationen gegenzeichnen müssen.
Category: Bürgerservice
In dem Rathaus in Vitte befindet sich das Büro des Bürgermeisters und der Eigenbetrieb der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, der Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb.
Der Eigenbetrieb ist für die kommunalen Häfen der Insel (Kloster, Vitte und Neuendorf) zuständig, genauso wie für den Tourismus der Insel – dies beinhaltet unteranderem die gemeindlichen Museen (Heimatmuseum, Henni Lehmann Haus, Asta Nielsen Haus, Fischereimuseum Neuendorf, Museums Cafe Groot Partie), das Zeltkino, das Marketing der Insel, wie zum Beispiel Präsentation der Insel, Broschüren, Familienfreundlichkeit u.s.w., die Verwaltung der Kurabgabe, Fremdenverkehrsabgabe sowie der Strand und Badeordnung.
Des Weiteren wurden einige Aufgaben wie zum Beispiel der Winterdienst dem Eigenbetrieb übertragen.
Category: Bürgerservice
Die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee ist eine amtsangehörige Gemeinde und gehört zum Amtsbereich West-Rügen. Das Einwohnermeldeamt, Bauamt, Ordnungsamt u.s.w. finden Sie alles in der Amtsverwaltung West-Rügen in Samtens.
Category: Bürgerservice

Auch diese Aufgaben sind im Amtsbereich West-Rügen und können ausschließlich in Samtens vorgenommen werden. 

Category: Bürgerservice

Die aktuelle Satzung über die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer finden Sie hier: 

https://www.amt-westruegen.de/fileadmin/dateien/ortsrecht/hiddensee/ZWSt_Hiddensee.pdf

Kontakt

Bürgermeister Thomas Gens
Ansprechpartner: Ewa Kobialka

Telefon: 038300/ 64 2 33
Fax: 038300/ 64 2 15

bueroleitung@seebad-hiddensee.de

 

Anschrift
Gemeinde Seebad Insel Hiddensee
Bürgermeister Thomas Gens 
Norderende 162
18565 Insel Hiddensee

Herr Schumacher
Tel: 038306/ 159 27  
h.schumacher@amt-westruegen.de

Frau Poggendorf
Tel: 038306/ 159 25
s.poggendorf@amt-westruegen.de

Frau Karbe
Tel: 038306/ 159 28
c.karbe@amt-westruegen.de

Frau Nierath
Tel: 038306/ 159 30
f.nierath@amt-westruegen.de

Frau Zimmermann
Tel: 038306/ 159 23
c.zimmermann@amt-westruegen.de

Frau Bartz
Tel: 038306/ 159 29
s.bartz@amt-westruegen.de

Herr Thiel
Tel: 038306/ 159 44
f.thiel@amt-westruegen.de

Herr Spreemann
Tel: 038306/ 159 15
r.spreemann@amt-westruegen.de

Frau Falk
Tel: 038306/ 159 31
y.falk@amt-westruegen.de

Herr Fritzsche
Tel: 038306/ 159 48
p.fritzsche@amt-westruegen.de

Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb

Folgende Betriebszwecke sind direkt beim Eigenbetrieb angesiedelt:

  • Kurbetrieb: Verantwortlich für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen. Insbesondere der öffentlichen Badestrände, Grünanlagen, Toiletten, Spielplätze, Strandpromenaden, das Haus des Gastes, sowie allen damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben auf Grundlage der Kurabgabesatzung und der Strandgebührensatzung sowie der Strand- und Badeordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee. Dem Kurbetrieb obliegt  außerdem noch die Fremdenverkehrswerbung, sowie das Veranstaltungs- und Kulturangebot (einschließlich dem Betrieb des Heimatmuseums).
  • Betriebsleiterin und Kurdirektorin: Vanessa Marx
  • Hafenbetrieb: Die Aufgabe des Hafenbetriebs, ist die Unterhaltung  und Verwaltung der Kommunalhäfen Vitte, Kloster und Neuendorf entsprechend den Aufgabenstellungen der Hafengebührensatzung und Hafenordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee. Ebenso die Verwaltung der kommunalen Wohnungen, den Winterdienst und der Betrieb des Hubschraubersonderlandeplatzes in Vitte.
  • Betriebsleiter: Alfred Langemeyer

Weiterhin erhebt die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee die Hafen- und Strandgebühren sowie die Kur- und Fremdenverkehrsabgaben. Die Durchführung und Bearbeitung wird weiterführend auftragsgemäß an den Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb übertragen.

Eine weitere zentrale Funktion des Eigenbetriebes ist die Investitionstätigkeit im Rahmen des Ausbaus der touristischen Infrastruktur.

Ansprechpartner im Hafen- und Kurbetrieb

Satzungen