Die Insel Hiddensee ist Seebad.
Seebad heißt in erster Linie, dass die natürlichen Wirkfaktoren der See die Voraussetzungen des Kurortgesetzes erfüllen. Dass die Badewasserqualität des EU-Vorschriften entspricht, dass Badestrände, Strand- und Landschaftswege ausgewiesen und gepflegt sind etc.. Hiddensee wurde 1995 als erstes staatliches Seebad in Mecklenburg-Vorpommern neu anerkannt.
Viele Hände tragen dazu bei, die öffentlichen Anlagen zu pflegen und die Angebote der Einrichtungen weiter auszubauen und nicht zuletzt sind beanspruchte Dinge auch reparaturbedürftig oder müssen einer Renovierung unterzogen werden. Nicht zu vergessen sind Steuern, Beiträge und Versicherungen.
Seebadbetrieb heißt auch, den alltäglichen Wünschen der Gäste gerecht zu werden. Mit der Entrichtung der Kurabgabe sind für Sie unter anderem folgende Vorteile verbunden:
- Ärztliche Versorgung (Notarzt, Allgemeinmedizin, Hubschrauberlandeplatz)
- kostenlose Strandnutzung
- 1 Stunde kostenfreies WLAN (Hotspots an öffentlichen Gebäuden)
- kostenlose Nutzung der öffentlichen Toiletten
- kostenlose Serviceleistungen der Insel Informationen in Vitte und Kloster
- kostenlose Veranstaltungsübersicht
- kostenlose Veranstaltungen
- kostenlose Nutzung der Gästebibliothek (diese befindet sich im Henni Lehmann Haus in Vitte)
- vergünstigte Veranstaltungsangebote wie Vorträge, Lesungen, Führungen und andere Kulturevents
- kostenlose Spielangebote für Kinder und Jugendliche, Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze
- Regelmäßige Überwachung der Badewasserqualität
- Erfüllung des Umweltstandards der “Blauen Flagge”
- Erfüllung der Sicherheitsstandards des “Roten Banners”
- Überwachung der Badebereiche durch die DLRG (Kloster, Vitte und Neuendorf)
- Papierkorbentleerung und Müllentsorgung
- Ausgabe Hundekotsäcke und Entsorgung
- Unterhaltung der Einrichtungen & Gebäude des Seebades dies sind unter anderem: das Heimatmuseum in Kloster, das Asta Nielsen Haus in Vitte, das Fischereimuseum Neuendorf & viele weitere.
- Unterhaltung der öffentlichen Wanderwege, Treppen, Bänke u.v.m.
- Pflege und Sauberkeit in den Orten
Entsprechend der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee wird vom 1. Aufenthaltstag an ein Kurbeitrag erhoben.
Die Kurabgabe wird separat erhoben. Sie ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen und Angebote genutzt werden und beträgt in der Zeit
01.04. – 31.10. 2,00 EUR pro Person und Tag
01.11. – 31.03. 1,50 EUR pro Person und Tag
Für 56,00 EUR pro Person kann die Jahreskurkarte für das laufende Kalenderjahr erworben werden. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht keine Kurabgabepflicht.
Für mitgebrachte Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 0,50 € pro Tag zu entrichten
(max. 12,00 € pro Jahr als Jahresaufenthaltsabgabe).
Jeder Gast, auch Tagesgäste, zahlen beim Kauf einer Schiffsfahrkarte für die Überfahrt zum Fährpreis den Tageskurbeitrag für den 1. Aufenthaltstag (Tageskurkarte).
Diese Regelung gilt gleichermaßen für Tages- und Mehrtagesgäste.
Die Kurabgabe für die weiteren Aufenthaltstage wird grundsätzlich bei dem Beherberger/Vermieter entrichtet. An- und Abreisetag zählen bei der Berechnung als ein Tag, die bereits entrichtete Tageskurabgabe wird angerechnet.
Bitte beachten Sie, das auch für Segler eine Kurabgabepflicht besteht. Ermäßigungen bzw. Befreiungen von der Kurabgabe werden nur auf Antrag entsprechend der Kurabgabesatzung gewährt.
Die Kurabgabesatzung können Sie bei Ihrem Vermieter, in der Kurverwaltung oder hier einsehen.